BVMed befürchtet Innovationsbehinderung durch Versorgungsstrukturgesetz
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) weist darauf hin, dass eine Regelung im Gesetzentwurf dazu führen könnte, dass Patienten nur noch selektiv mit innovativer Medizintechnik versorgt werden.
In § 137 e des Gesetzentwurfes zum Versorgungsstrukturgesetz findet sich eine Formulierung, die dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Möglichkeit einräumt, für bestimmte Krankenhäuser über die „Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung“ zu entscheiden. Damit besteht nach Auffassung des Verbandes die Gefahr, dass diese Krankenhäuser und damit deren Patientinnen und Patienten von der Versorgung mit moderner, innovativer Medizintechnik ausgeschlossen würden. Das könnte auch zu einer Innovationsbremse werden. Der BVMed fordert daher, eine Formulierung einzubauen, die alle „relevanten Beteiligten in ein transparentes Verfahren“ einbezieht und damit dem G-BA nicht die alleinige Entscheidung überlässt.