IQWiG: Nutzen von PET und PET/CT bei Brustkrebserkennung nicht belegbar
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Patientinnennutzen der bildgebenden Verfahren PET und PET/CT bei der Diagnose von Brustkrebs untersucht und jetzt den Vorbericht dazu veröffentlicht.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), dessen Aufgabe es ist, die Vor- und Nachteile medizinischer Leistungen für Patienten und Patientinnen objektiv zu überprüfen, hat seinen Vorbericht zu der Frage, ob die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) alleine oder in Kombination mit einer Computertomographie (CT) zur Stadienbestimmung (Staging) von Brustkrebs (Mammakarzinom), zum Therapieansprechen (Restaging) und zur Rezidivdiagnostik von nachweisbarem Nutzen für die Patientinnen sei, vorgelegt. Fazit: Es gibt nicht genug vergleichende Studien, so dass ein Nutzen nicht belegt werden kann. Die bei der weltweiten Sichtung von Material gefundenen Studien zur diagnostischen und prognostischen Güte „liefern keine tragfähigen und relevanten Ergebnisse“.
Auch ließ sich auf der Basis des vorliegenden Untersuchungen keine Aussage darüber treffen, ob die PET und PET/CT gegenüber anderen bildgebenden Verfahren zur Primärdiagnostik, Restaging und Rezidivdiagnostik von Brustkrebs (Ultraschall oder SPECT) Vorteile für die Patientinnen habe. Unter Nutzen im Sinne der Patientinnen versteht das IQWiG, dass sie „bessere Überlebenschancen haben, dass ihnen unnötige Behandlungen oder weitere diagnostische Eingriffe erspart bleiben oder dass sich ihre Lebensqualität verbessert“.
Der Vorbericht liegt zur Diskussion aus, die Stellungnahmen dazu sichtet das Institut und lässt sie in den Abschlussbericht einfließen, der dann den Auftraggebern der Untersuchung, dem Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitergeleitet wird.