Neue Qualitätskriterien für radiologische Untersuchungen

Am Mittwoch hat der Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) von Ärzten und Krankenkassen die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie neu gefasst, unter anderem, damit Kinder und Jugendliche besser gegen eine Strahlenbelastung geschützt werden können.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 18.06.2010
  • Autor: M. Heukenkamp
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Qualität steigern und Anforderungen vereinheitlichen

Durch regelmäßige Stichproben bei 18.000 niedergelassenen Ärzten werden ab Inkrafttreten der neuen Richtlinie Kriterien wie Untersuchungsbegründung unter Abwägung von Nutzen und Strahlenrisiko, Bildqualität von Röntgen- oder Computertomografieuntersuchungen (CT) sowie Auswertung und Befundung durch den Arzt geprüft. Auf diese Weise soll die Sicherheit von Röntgenuntersuchungen erhöht werden, besonders für Kinder und Jugendliche, da für sie eine Belastung mit radioaktiver Strahlung besonders schädlich ist.

Die Neufassung der Richtlinie dient auch der Vereinheitlichung der Anforderungen an Bildqualität und -dokumentation sowie an Aufnahmetechnik und Untersuchungen  für Überprüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und ärztliche Stellen.

Weitere Hintergründe sind in der gemeinsamen Presseerklärung des GKV Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nachzulesen.