Magnetresonanztomografen im Visier des EU-Arbeitsschutzes

Die EU-Arbeitsschutz-Richtlinie elektromagnetische Felder soll überarbeitet werden, um Gefährdungen am Arbeitsplatz auszuschließen oder zu minimieren. Medizinisches Personal an MRT-Geräten könnte betroffen sein.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 16.10.2009
  • Autor: M. Heukenkamp
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Überarbeitung der EG-Richtlinie 2004/40/EG

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilte, hat eine Expertengruppe des Ministeriums ein neues Konzept für Grenzwerte zum Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten mit Einwirkungen durch elektromagnetische Felder erarbeitet. „Die Ergebnisse dienen als wissenschaftlicher Beitrag für eine mögliche Überarbeitung der EG-Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen.“

Einfluss auf die menschliche Gesundheit

Die Wirkung stärkerer elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit wird seit längerem kontrovers diskutiert. In der EU sieht man jetzt Handlungsbedarf und plant die Überarbeitung der entsprechenden Arbeitsschutzlinie aus dem Jahre 2004.

Sorge um eines der wichtigsten bildgebenden Verahren

Das medizinische Personal, das Magnetresonanztomografen bedient, ist starken Magnetfeldern ausgesetzt. Werden die Grenzwerte verschärft, bedeutet das möglicherweise,  dass  MRT-Geräte nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr verwendet werden dürfen. Mediziner fürchten den Verlust eines der wichtigsten Bildgebungsverfahren. Die Radiologen drängen daher auf eine Sonderregelung für medizinische Anwendungen.