BVMed-Neujahrsbotschaft: Synergie für den medizintechnischen Fortschritt

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat in einer Pressemitteilung seine Wünsche für das kommende Jahr formuliert. Tenor: „MedTech-Fortschritt gemeinsam koordinieren statt blockieren“.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 20.12.2011
  • Autor: M. Heukenkamp
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Wachsende gesellschaftliche Aufmerksamkeit für die Medizintechnik

Der Verband sieht grundsätzlich optimistisch in die medizintechnische Zukunft. Als Grund dafür wird die wachsende gesellschaftliche Aufmerksamkeit für die Medizintechnik, ihre Möglichkeiten und ihren Beitrag zu dem hohen Versorgungsniveau im Gesundheitswesen genannt. Der im Oktober 2011 von der Bundesregierung initiierte ressortübergreifende Strategieprozess „Innovationen in der Medizintechnik“ (beteiligt sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF], das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie [BMWi] und das Bundesministerium für Gesundheit [BMG]) gebe Grund zur Hoffnung für den medizintechnischen Fortschritt im kommenden Jahr. Notwendig sei es, dass Ärzte, Krankenkassen und Industrie gemeinsam dafür arbeiteten. Zitiert wird aus der Erklärung zum Jahreswechsel von BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt: „2012 wird ein gutes Jahr für Medizintechnologien, für ein effizientes Gesundheitssystem und eine optimierte Patientenversorgung, wenn wir den medizintechnischen Fortschritt gemeinsam koordinieren und fördern: Ärzte, Krankenkassen und Industrie.“ 

Hochwertige medizinische Versorgung garantieren

Angesichts von Sparzwängen und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen  betont der BVMed, dass „eine qualitativ hochwertige, sichere und notwendige Patientenversorgung […] Vorrang vor reinen finanziellen Interessen der Kostenträger haben müsse“. Angesprochen wird auch das Problem der Nutzenbewertung, das eine Barriere für die zügige Einführung von medizintechnischen Innovationen in die klinische Praxis darstellt. Hier fordert der Verband, dass diese Nutzenbewertung  „sachgerecht und von der Zeitdauer her akzeptabel“ erfolgen müsse.