Vereinheitlichung der gesetzlichen Regeln für Teleradiologie im europäischen Rahmen

Auf dem ECR 2010, der vom 4. bis zum 8. März in Wien stattfand, wurde über die Vereinheitlichung der rechtlichen Bedingungen für teleradiologische Dienstleistungen diskutiert. Die Europäische Kommission arbeitet an einer Regulierung.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 15.03.2010
  • Autor: M. Heukenkamp
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Telemedizin verringert die Kosten und verbessert das Angebot

Telemedizin kann sehr zur Kostenverringerung und zur Verbesserung des Angebots an Gesundheitsdienstleistungen im Gesundheitswesen beitragen. Die Teleradiologie z.B. ermöglicht es, dass die die radiologische Untersuchung (Röntgen, CT oder MRT) an einem anderen Ort durchgeführt wird als dem des Spezialisten. Oder dass mehrere Einrichtungen sich einen Radiologen „teilen“. Die Aufnahmen werden per Telekommunikation an diesen übermittelt, so dass er sie beurteilen und seinen Befund erstellen kann.

Offene Fragen

Werden diese Dienstleistung zwischen europäischen Ländern ausgetauscht, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen bislang aber nicht klar. Wer zahlt? Wer schützt die Daten? Wer darf? Zu klären sind also Fragen der Abrechnung teleradiologischer Leistungen, der Sicherheit der übermittelten Patientendaten und der Akkreditierung der Radiologen, die diese Dienstleistungen anbieten dürfen.

Im nationalen Rahmen sind diese Punkte in der Regel geklärt, so in Deutschland durch die Röntgenverordnung (RöV); für den innereuropäischen Verkehr steht ihre Diskussion und Klärung jetzt an.

Diskussionsforum ECR

Auf dem ECR 2010 stellte eine Rechtsexpertin der Europäischen Kommission die derzeitige Situation und Überlegungen zu ihrer Regulierung vor. Die European Society of Radiology (ESR) forderte, dass für teleradiologische Dienstleistungen das Recht des Herkunftslandes des Patienten gelten solle.