IQWiG: PET und PET/CT bei Eierstockkrebs und Speiseröhrenkrebs

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Patientennutzen der bildgebenden Verfahren PET und PET/CT bei der Diagnose von Eierstockkrebs und Speiseröhrenkrebs untersucht und die Ergebnisse jetzt veröffentlicht.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 30.05.2012
  • Autor: M. Heukenkamp
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Abschlussbericht zu PET und PET/CT bei Eierstockkrebs: Frage nach Patientinnennutzen offen

Weltweit haben die WissenschaftlerInnen des IQWiG nach Studien gesucht, die Aussagen darüber zulassen, ob der Einsatz der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) allein oder in Kombination mit der Computertomographie (CT) für Patientinnen mit Eierstockkrebs von Nutzen ist, z.B. was das Erkennen von Rezidiven, das Vermeiden von unnötigen Eingriffen und die Verbesserung der Lebensqualität betrifft, denn bei seinen Untersuchungen stellt das Institut stets die Frage nach dem Patientennutzen in den Mittelpunkt. Im Abschlussbericht des Untersuchungsverfahrens wird hervorgehoben, dass es keine verlässlichen Studien darüber gebe, ob und inwieweit PET und PET/CT für Patientinnen von Nutzen waren und sind. Der Bericht äußert sich auch zur diagnostischen Güte der beiden Bildgebungsverfahren bei der Erkennung von Rezidiven und stellt dazu fest, dass sie nur in ganz bestimmten Fällen Rückfälle früher erkennen könnten als andere Untersuchungsmethoden wie die Kernspintomographie (MRT). Abschließend wird eingeschätzt, dass dringend Studien notwendig wären, „die den patientenrelevanten Nutzen der PET oder der PET/CT bei der Diagnostik von Ovarialkarzinomen im direkten Vergleich mit konventionellen Diagnoseverfahren untersuchen“.

Der Abschlussbericht wurde am 23. Mai veröffentlicht. Eine Kurzfassung kann über die Website des IQWiG eingesehen werden.

PET und PET/CT:bei Speiseröhrenkrebs: aussagekräftige Studien fehlen

In einem Vorbericht zur Frage, ob PET und PET/CT einen Nutzen für PatientInnen mit Speiseröhrenkrebs haben, verweist das Institut darauf, dass überhaupt keine Studien dazu vorliegen. Untersuchungen zur Diagnosegüte könnten keinen Nachweis erbringen, dass die beiden Verfahren zuverlässiger die Ausbreitung und das Stadium der Erkrankung diagnostizieren könnten als andere Verfahren wie die Computertomographie z.B.

Zum Vorbericht wartet das Institut bis zum 21. Juli auf Stellungnahmen; er wird dann überarbeitet und als Abschlussbericht veröffentlicht.