Fortbestand der MRT-Bildgebung in Europa

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlamentes hat gestern Regeln für den besseren Schutz von Beschäftigen vor elektromagnetischen Feldern beschlossen. Für die medizinische Bildgebung wird es Sonderregelungen geben. Diese werden von der Alliance for MRI, die sich in der European Society of Radiology (ESR) formiert hat, begrüßt.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 07.12.2012
  • Autor: M. Heukenkamp
  • gelesen: 4836 mal, zuletzt von Gast

Wie das Europäische Parlament gestern Nachmittag der Presse mitteilte, wird es strengere Regeln für den Schutz vor einer Belastung durch elektromagnetische Strahlung am Arbeitsplatz geben. Für den medizinischen Bereich – hier betrifft es insbesondere die Bildgebung per Magnetresonanztomographie (MRT), die mit starken magnetischen Feldern arbeitet – und für den militärischen Bereich wird es Ausnahmen geben. Die Direktive muss vom Europäischen Parlament im kommenden Jahr bestätigt werden.

Verbindliche Grenzwerte in der EU

Im Jahre 2004 war die Richtlinie (Direktive) Elektromagnetische Felder (EMF) (2004/40/EG), die den Schutz der Arbeitnehmer gegen elektromagnetische Strahlung regeln und verbindliche Mindestgrenzwerte festlegen sollte, beschlossen worden. Sie sollte bis 2008 von den EU-Mitgliedsstaaten in übernommen und umgesetzt werden. Dabei traten große Schwierigkeiten zu Tage, die z.B. die vorgeschriebenen  Messungen der Belastung am Arbeitsplatz und auch die Umsetzung im medizinischen Bereich betrafen. Es kam zu Diskussionen, bei denen Wissenschaftler und Ärzte auf den hohen diagnostischen Wert der MRT-Bildgebung verwiesen; die Kritiker der Direktive sammelten sich seit 2007 in der Alliance for MRI bei der European Society of Radiology (ESR).

Infolge der Diskussionen kam es zu einer Überarbeitung der Direktive, deren Ergebnis jetzt in Gestalt der „Directive on Protecting Workers from Exposure to Electromagnetic fields“ vorgelegt wurde.

Sicherer Einsatz der MRT

Gabriel Krestin, Präsident der ESR, sagte am 6. Dezember:

„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, der eine nachteilige Regelung aufhebt. Ohne diese Veränderung würden die Patienten künftig nicht mehr in den Genuss der Vorteile der MRI in Diagnose und Behandlung von lebensbedrohlichen Krankheiten kommen“.

Der sichere Einsatz der MRT sei längst geregelt und das Verfahren werde seit 25 Jahren erfolgreich eingesetzt und habe Bilder von 500 Mio. Patienten geliefert, ohne dass es bislang Hinweise auf schädliche Wirkungen bei Ärzten oder beim bedienenden Personal gegeben habe. Von den einschränkenden Regelungen der ursprünglichen Direktive wären insbesondere jene Prozeduren betroffen gewesen, die eine Nähe von Ärzten oder Personal zum Patienten während der Untersuchung erfordern wie z.B. MRT-geführte Hirnoperationen oder Untersuchungen bei Kindern.

Zum Nutzen der Patienten

Die Sprecherin der Patientengruppe Mary Baker vom European Brain Council dazu:

„Die Ausnahmeregelungen für die Magnetresonanztomographie, die heute befürwortet wurde, wird sicherstellen, dass in Europa schwere Erkrankungen wie Krebs weiterhin diagnostiziert und behandelt werden zum Nutzen der Patienten in Europa. Ich appelliere an alle Mitglieder des Europäischen Parlamentes, dem Beispiel ihrer Kollegen aus dem Ausschuss zu folgen und bei der Abstimmung 2013 für diese Ausnahmeregelungen zu stimmen.“