EU-Direktive zum Schutz gegen radioaktive Strahlung betrifft auch Radiologie

Die Europäische Kommission hat Vorschläge für eine Direktive entwickelt, die Sicherheitsstandards für den Schutz gegen radioaktive Strahlung festlegt. Auch die Radiologie ist betroffen und die ESR fürchtet ein Mehr an Bürokratie.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 26.06.2012
  • Autor: M. Heukenkamp
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Die neuen Vorschläge (Proposal for a COUNCIL DIRECTIVE laying down basic safety standards for protection against the dangers arising from exposure to ionising radiation)wurden Ende Mai vorgelegt und stehen jetzt zur Diskussion. Ein Kapitel befasst sich mit der Sicherheit von Patienten  und anderen Personen, die im Zusammenhang mit medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen radioaktiver Strahlung ausgesetzt werden. Die European Society of Radiology (ESR) begrüßt die Vorschläge grundsätzlich, befürchtet aber eine Zunahme der Bürokratie bei ihrer Umsetzung.

In den Vorschlägen der EU sind z.B. neue Grenzwerte für die zulässige Strahlendosis für die Augen und die Haut festgelegt, auch für andere Körperbereiche gibt es neue Regelungen.  

Auf AuntMinnie wird konstatiert, dass der Einsatz von Diagnose- und Heilungsmethoden, die mit ionisierender Strahlung arbeiten (Röntgen, Computertomographie [CT], Positronen-Emissions-Tomographie [PET]) in der Medizin ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen sei, was Fragen aufwerfe, ob der Nutzen die Risiken aufwiege, zumal viele Untersuchungen nicht wirklich nötig seien. Neuere Studien haben die Zunahme von bildgebenden Untersuchungen in Beziehung zu höheren Raten von durch Strahlung verursachtem Krebs gesetzt.

Medizinphysiker sollen künftig eine größere Rolle in der Radiologie spielen und in die Planungen einbezogen werden, wenn Krankenhäuser neue radiologische Einrichtungen und Apparate kaufen, was zu Engpässen und Verzögerungen führen könnte, da es in Europa nicht genug Spezialisten gibt.

Die Vorschläge müssen noch von den Zuständigen der Mitgliedsstaaten angenommen werden, womit aber innerhalb kürzerer Zeit zu rechnen ist. Bis 2014 haben die EU-Mitgliedsstaaten dann Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen und anzuwenden.