DEGUM: ungeborene Kinder nehmen Ultraschall nicht wahr
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) zu den Wirkungen der Ultraschalluntersuchungen auf das ungeborenen Kind Stellung genommen: nach heutigem Erkenntnisstand bestünden weder gesundheitliche Risiken noch könne der Fötus die Schallwellen hören.
Die DEGUM erläutert Sinn und Zweck der Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, die dazu dienen, Fehlbildungen zu erkennen oder auszuschließen. Die bei der Untersuchung eingesetzten Schallwellen durchdringen das Gewebe und werden teilweise absorbiert, wodurch es zu einer Temperaturerhöhung kommt. Diese sei jedoch sehr gering und könne nicht zu einer Schädigung führen. Zitiert wird Professor Dr. med. Eberhard Merz, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Krankenhaus Nordwest in Frankfurt: „Ultraschall ist eine Schallwelle, die mechanische Wirkungen und Temperaturerhöhungen in den von ihr durchlaufenen Geweben hervorruft. […] Die Frequenzen beim diagnostischen Ultraschall betragen in etwa fünf bis zehn Megahertz. Das sind fünf bis zehn Millionen Schwingungen pro Sekunde“. Damit könnten sie nicht vom menschlichen Gehör erfasst werden. Auch die gepulste Freisetzung der Schallwellen könne nach heutigen Erkenntnissen nicht zu einer Wahrnehmung führen. Professor Merz: „Es gibt bislang keinen unabhängig bestätigten, in hochwertigen Fachzeitschriften publizierten Beweis, dass der Fötus tatsächlich die Pulswiederholungsrate hört, darauf reagiert oder dadurch geschädigt wird“. Da aber keine letztgültige Sicherheit bestehe, gelte das Prinzip ALARA – „as low as reasonably achievable“ – so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Daher solle auch der Ultraschall nur im diagnostischen Rahmen eingesetzt werden und nicht zur Befriedigung der Neugier der Eltern (sog. „Babyfernsehen“).
Nach Mitteilung der DEGUM ist der Ultraschall (die Sonographie) heute das am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren in der Medizin.