Neue Ultraschallregelungen für Schwangere

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) begrüßt die neuen Regelungen und fordert gleichzeitig Verbesserungen ein.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 01.07.2013
  • Autor: M. Heukenkamp
  • gelesen: 5641 mal

Neue Regelungen nicht zureichend

Mit dem heutigen Tag (1. Juli 2013) treten Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien in Kraft, die allen Schwangeren zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung einräumen. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hat in einer Erklärung zum einen die neuen Regelungen begrüßt, zum anderen aber Kritik angemeldet, denn auch mit diesen Regelungen bliebe Deutschland hinter dem Vorsorgeniveau vieler anderer europäischer Länder zurück. Es gebe so viele angeborene Fehlbildungen, dass weiterreichende Untersuchungen von vornherein nötig und ratsam seien. DEGUM-Sprecherin Professor Dr. Annegret Geipel, Leitung Pränatale Medizin in der Abteilung für Geburtshilfe und Pränatale Medizin am Universitätsklinikum Bonn und Vorstandsmitglied der DEGUM, erklärte zu den neuen Regelungen: „Sicherlich führt die neue Untersuchung zu einer Steigerung der Qualität des Ultraschallscreenings. Doch wir erreichen damit bei Weitem nicht die Anforderungen, die in anderen europäischen Ländern für eine Untersuchung auf fetale Fehlbildungen in der 20. Woche gelten.

Untersuchungskatalog erweitern

Wurden bisher im Rahmen der Schwangerenvorsorge bei den ungeborenen Kindern die Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Ungeborenen per Ultraschall untersucht, so kommt jetzt eine konkretere Untersuchung von Kopf, Hirnkammern und Kleinhirn hinzu, Magen, Harnblase und vordere Bauchwand werden dargestellt. Nur bei Auffälligkeiten im Rahmen dieser Untersuchungen wird eine sog. Feindiagnostik, bei der zusätzlich das Gesicht, die Extremitäten und die Hauptschlagadern am Herzen des Kindes untersucht werden.

Ultraschall-Spezialisten

Nach Auffassung der DEGUM entsprechen die neuen Anforderungen dem des DEGUM-Zertifikatsstufe I, also der Basis-Qualifikation. Für weitergehende Untersuchungen bedarf es einer höheren Qualifikation. Prof. Geipel: „Da das Spektrum der angeborenen Fehlbildungen groß ist und die Häufigkeit bestimmter Anomalien mit 1 zu 1000 bis 1 zu 100000 gering ist, sind die meisten Frauenärzte mit den verschiedenen fetalen Erkrankungen kaum vertraut und können sie folglich schwer identifizieren. In diesen Fällen stehen die speziell ausgebildeten Experten der Stufen II und III der DEGUM kurzfristig für eine Abklärung der vermuteten fetalen Erkrankung zur Verfügung.