MRT-Scans für die Hirnforschung ärztlich begutachten

Die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung (DGKN) tritt für eine ärztliche Begutachtung von MRT-Scans, die für die Hirnforschung erstellt wurden, ein.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 04.04.2012
  • Autor: M. Heukenkamp
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Anlass für die Wortmeldung der Fachgesellschaft ist eine neuere, in den USA durchgeführte und veröffentlichte Studie, nach der wissenschaftlich begründete Hirn-Untersuchungen per Magnetresonanztomographie bei etwa jedem dritten Probanden zufällig (inzidentell) Auffälligkeiten im Gehirn entdecken, von den ca. 2,5 % behandlungsbedürftig sind. Diese Studienteilnehmer gelten vorher als gesund. Nun stellt sich die Frage, ob nicht alle zu Forschungszwecken durchgeführten MRT-Hirn-Scans von einem Neurologen begutachtet werden sollten.

Die DGKN diskutiert Vor- und Nachteile eines solchen Vorgehens: So können z.B. Aussacken von Arterien (Aneurysmen), die zu reißen und eine Hirnblutung zu verursachen drohen, auf diese Weise entdeckt werden. Andererseits könne ein auffälliger Befund einen sich bis dahin gesund fühlenden Probanden verunsichern und zu psychischen Problemen führen, andererseits könnte ein unauffälliger Befund einen Studienteilnehmer in Sicherheit wiegen und ihn selbst bei Beschwerden wie chronischen Kopfschmerzen von einem Arztbesuch abhalten. Darüber hinaus würde eine ärztliche Begutachtung natürlich auch Kosten verursachen. Nach Schätzung der Fachgesellschaft lägen diese für eine einfache Begutachtung bei 18 Euro. Würde ein Facharzt wie etwa ein Neurophysiologe hinzugezogen, wären die Kosten noch höher.

Grundsätzlich befürwortet die DGKN eine medizinische Prüfung solcher zu Forschungszwecken vorgenommenen MRT-Aufnahmen, mahnt aber an, dass die damit verbundenen ethischen und finanziellen Probleme vorher geklärt werden müssten.