Bessere Usability von Medizingeräten

An der TU Chemnitz arbeitet eine Nachwuchsforschergruppe daran, Unternehmen bei der nutzerbezogenen Entwicklung von Medizingeräten zu unterstützen. Mit einer verbesserten Usability sollen Behandlungsfehler vermieden werden.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 20.08.2012
  • Autor: M. Heukenkamp
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Medizinische Behandlungsfehler sind oft darauf zurückzuführen, dass das Personal bei der Bedienung von Geräten mit verschiedenen Bedienkonzepten oder durch unübersichtliche Benutzeroberflächen Fehler macht.

Sie könnten vermieden werden oder doch weniger häufig auftreten, wenn schon bei der Geräteentwicklung noch stärker auf Ergonomie und Bedienerfreundlichkeit geachtet würde.

Ein Projekt an der Technischen Universität Chemnitz soll sächsische Medizintechnik-Unternehmen bei der Produktentwicklung in diesem Sinne unterstützen. Das interdisziplinäre Projekt, das von neun Nachwuchswissenschaftlern durchgeführt wird, trägt den Titel „Patientenorientierte Entwicklung und Anwendung innovativer Medizintechnik“.

Laut Pressemitteilung der TU Chemnitz werden das Technologiemanagement im Krankenhaus und die Produktentwicklung in Medizintechnikunternehmen untersucht, um daraus Konzepte für eine verbesserte Anwenderwenderfreundlichkeit im Sinne des Bedienpersonals und natürlich zugunsten der Patienten entwickeln zu können.

Ein Teilprojekt am Lehrstuhl Arbeitswissenschaft der TU Chemnitz befasst sich insbesondere mit der Verbesserung der Usability (Bedienbarkeit) von medizinischen Geräten. Dazu Dr. Angelika Bullinger-Hoffmann, Leiterin der Professur Arbeitswissenschaft:

„Eine hohe Usability bei Medizingeräten kann Fehlbedienungen minimieren und hat damit großen Einfluss auf die Patientensicherheit.“

Ein nutzerzentrierter Entwicklungsprozess (Usability-Engineering-Prozess) soll nicht nur zu einer höheren Nutzerfreundlichkeit und Bediensicherheit beitragen, sondern auch helfen, neue Anwendungsfelder und Zielgruppen zu erschließen.

Das Projekt wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) der die Europäischen Union und den Freistaat Sachsen mit 1,15 Millionen Euro gefördert.